Allgemeines
Auslandssemester sind eine wesentliche Bereicherung für das Studium! Auch das Studienförderungsgesetz unterstützt die internationale Mobilität von Studierenden, in dem Bezieherinnen und Bezieher einer Studienbeihilfe - für höchstens 20 Monate (Akademien: höchstens 12 Monate) - Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe für ein Auslandsstudium haben.
Wer das gesamte Studium im Ausland (EU + Schweiz) absolvieren möchte, kann dafür ein Mobilitätsstipendium bekommen.


