KundInnen
Die Studienbeihilfenbehörde ist für die Studierenden des tertiären Bildungsbereichs zuständig. So sind die Studierenden der Universitäten, der Universitäten der Künste und der Fachhochschulen, die Studierenden der Pädagogischen Hochschulen, der Akademien im Gesundheitsbereich und der Konservatorien potentielle Kunden der Studienbeihilfenbehörde.
Informationen und Beratungen werden nicht nur von den Studierenden selbst, sondern auch von deren Eltern und künftig Studierenden eingeholt.


