Organisation
Die Studienbeihilfenbehörde ist eine Bundesbehörde, die dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung untersteht. Sie ist überwiegend in der Hoheitsverwaltung tätig. Die rechtliche Grundlage findet sich im Studienförderungsgesetz.
Die Studienbeihilfenbehörde gliedert sich in die Leitung mit den zentralen Abteilungen sowie sechs Stipendienstellen. Diese sind in den Universitätsstädten Wien, Graz, Innsbruck, Salzburg, Linz und Klagenfurt eingerichtet. In Wien und Graz gibt es eine weitere Untergliederung in Referate. Es gibt in jeder Stipendienstelle eine Kanzleistelle. Die Stipendienstellen sind keine eigenen Behörden, sondern dezentrale Einrichtungen der Studienbeihilfenbehörde.
Die Leistungen, festgeschrieben im Studienförderungsgesetz, werden vor allem in den sechs Stipendienstellen erbracht.
MitarbeiterInnen der Studienbeihilfenbehörde
Die Studienbeihilfenbehörde beschäftigt auf 103 Planstellen 130 Personen, davon 84,6% Frauen. 69,2% der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind teilbeschäftigt. Flexible Arbeitszeit und ein Jahresarbeitszeitmodell, das dem Umstand Rechnung trägt, dass im Wintersemester der Arbeitsanfall wesentlich höher als im Sommersemester ist, kennzeichnen die Arbeitszeitgestaltung.


