Kundenbefragung
Aktuelles

Hinweis zur Einzahlung des ÖH Beitrages

Damit Ihr Antrag auf Studienbeihilfe bearbeitet werden kann, müssen Sie und Ihre studierenden Geschwister den Studien-/ÖH-Beitrag für das Sommersemester 2010 bezahlt haben.


WICHTIG: Der ÖH-Beitrag ist von allen Studierenden zu entrichten, auch von jenen, die von der Zahlung des Studienbeitrages befreit sind!

Studienförderungsgesetz und eingetragene Partnerschaften

Im Zuge des neu geschaffenen 'Eingetragene Partnerschaft-Gesetzes' wurde auch das Studienförderungsgesetz angepasst. (BGBl. I Nr. 135/2009, Art. 71).

Seit 1. Jänner 2010 gelten daher im Studienbeihilfenverfahren die Regelungen für Ehegatten/Ehegattinnen auch für eingetragene Partner/Partnerinnen.

Formulare für das Sommersemester 2010

Im Bereich Antrag finden Sie die Formulare für das Sommersemester 2010

Zu den Antragsunterlagen

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