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Information über die österreichische Studienbeihilfe – mit Wegweisern, Infoblättern und Ansprechpartnern.
01.02.2010
Damit Ihr Antrag auf Studienbeihilfe bearbeitet werden kann, müssen Sie und Ihre studierenden Geschwister den Studien-/ÖH-Beitrag für das Sommersemester 2010 bezahlt haben.
WICHTIG: Der ÖH-Beitrag ist von allen Studierenden zu entrichten, auch von jenen, die von der Zahlung des Studienbeitrages befreit sind!
07.01.2010
Im Zuge des neu geschaffenen 'Eingetragene Partnerschaft-Gesetzes' wurde auch das Studienförderungsgesetz angepasst. (BGBl. I Nr. 135/2009, Art. 71).
Seit 1. Jänner 2010 gelten daher im Studienbeihilfenverfahren die Regelungen für Ehegatten/Ehegattinnen auch für eingetragene Partner/Partnerinnen.
01.02.2010
Im Bereich
Antrag finden Sie die Formulare für das Sommersemester 2010