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Information über die österreichische Studienbeihilfe – mit Wegweisern, Infoblättern und Ansprechpartnern.
Die Studienbeihilfenbehörde organisiert ihre Tätigkeit nach dem Grundsatz: so wenig Behörde wie nötig, so viel Servicestelle wie möglich.
Das Ziel unserer Leistung für die Kunden besteht darin, unsere Dienstleistungen unbürokratisch, rasch und effizient zu erbringen. Unter Qualität verstehen wir rasche und richtige Bearbeitung der Anträge, fundierte kundenspezifische Beratung und korrektes und freundliches Verhalten.
Qualität nach außen ist nur dann möglich, wenn auch die Qualität nach innen stimmt. Die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist Voraussetzung für die gute Betreuung des Kunden. Diese Motivation erreichen wir durch ein angenehmes Betriebsklima, eine enge Kooperation zwischen den verschiedenen Entscheidungsebenen der Studienbeihilfenbehörde, intensive Schulung und gute Ausstattung der Arbeitsplätze.
Die Gesellschaft stellt umfangreiche Förderungsmittel, die aus Steuereinnahmen finanziert werden, zur Verfügung, weil sie davon ausgeht, dass dieses Kapital von der Studienbeihilfenbehörde sinnvoll und verantwortungsbewusst investiert wird. Die Zielgruppe der förderungswürdigen Studierenden steht im Mittelpunkt des Studienförderungsgesetzes und unserer Tätigkeit.
Die Verpflichtung zur Qualität ist uns ein Auftrag. Durch die Einrichtung eines Qualitätsmanagementsystems auf Basis der ISO 9001:2000 ist dieser Qualitätsauftrag auch institutionalisiert und objektiv überprüfbar. Wir wollen dadurch das Niveau unserer Arbeit heben und die Fehler minimieren. Auf Grundlage der Qualitätspolitik definieren wir unsere Qualitätsziele wie folgt: