Kundenbefragung
Beratung

Die Studienbeihilfenbehörde bietet persönliche Beratung - auch unabhängig von der Antragstellung. Wir beraten Sie über Angelegenheiten der Studienbeihilfe sowie über weitere Förderungsmöglichkeiten und finanzielle Leistungen.

Für die Antragstellung und Kurzberatung gelten weiterhin unsere allgemeinen Parteienverkehrszeiten.

Falls Sie ein ausführliches Beratungsgespräch wünschen, ist es sicher ratsam, spätestens um 11.30 Uhr in die Stipendienstelle zu kommen.

Was bieten wir an?

Die Spezialberatung ist eine individuelle in die Tiefe gehende Beratung, für die eine telefonische Terminvereinbarung notwendig ist. Sie ist insbesondere vorgesehen für Fragestellungen im Zusammenhang mit:

  • Studienwechsel und Anrechnung von Studienleistungen aus Vorstudien
  • Umstieg auf neue Studienpläne
  • Probleme mit der Unterhaltsberechnung der Eltern
  • Studieren und Arbeiten
  • Informationen über Erlangung des Selbsterhalterstatus bei der Studienförderung

Bitte klären Sie vor der Terminvereinbarung telefonisch mit Ihrer Stipendienstelle ab, ob für ihre konkrete Fragestellung ein Spezialberatungstermin erforderlich ist.

Welche Beratung wir Ihnen nicht anbieten können (folgen Sie bitte dem Link zur richtigen Auskunftsstelle):

Wer wird beraten?

Die Möglichkeit der Spezialberatung richtet sich in erster Linie an

  • Studierende
  • Personen, die ein Studium aufnehmen wollen und sich vorab über die Finanzierungsmöglichkeiten informieren lassen möchten

Wie erhalten Sie einen Termin?

Um einen Beratungstermin zu vereinbaren, rufen Sie bitte die Telefonzentrale Ihrer zuständigen Stipendienstelle an und geben dort

1) Ihren Namen,
2) Ihre Telefonnummer sowie
3) Ihre Matrikelnummer oder Sozialversicherungsnummer an.

Sie werden dann von Ihrer zuständigen Beraterin bzw. Ihrem zuständigen Berater zurückgerufen. Sie/Er informiert Sie darüber, welche Unterlagen mitzubringen sind und bestätigt oder vereinbart den Termin mit Ihnen.

Bitte: Da die Beratungstermine im 30-Minuten-Takt vergeben werden, ist es sehr wichtig, dass Sie pünktlich sind, damit ausreichend Zeit für Ihre Beratung zur Verfügung steht.

Wo findet die Beratung statt?

Zuständig ist die ....

...Stipendienstelle Wien für Studierende an Bildungseinrichtungen in Wien, Niederösterreich und Burgenland.

...Stipendienstelle Graz für Studierende an Bildungseinrichtungen in der Steiermark.

...Stipendienstelle Innsbruck für Studierende an Bildungseinrichtungen in Tirol und Vorarlberg.

...die Stipendienstelle Linz für Studierende an Bildungseinrichtungen in Oberösterreich.

...die Stipendienstelle Salzburg für Studierende an Bildungseinrichtungen in Salzburg

... die Stipendienstelle Klagenfurt für Studierende an Bildungseinrichtungen in Kärnten.

 

Wenn Sie noch nicht studieren, dann richtet sich die örtliche Zuständigkeit der Stipendienstellen nach dem Bundesland Ihres Hauptwohnsitzes.

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