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Information über die österreichische Studienbeihilfe – mit Wegweisern, Infoblättern und Ansprechpartnern.
Das Studium darf spätestens nach dem zweiten Semester gewechselt werden.
Das Studium darf außerdem nicht öfter als zweimal gewechselt werden.
Ja, da ansonsten der Verlust der Beihilfe droht. Insbesondere führen jeder Wechsel der Studienrichtung und jeder Wechsel des Studienortes oder der Bildungseinrichtung während des Bezuges einer Studienbeihilfe zu einem Erlöschen des Anspruchs, sodass für den Weiterbezug ein neuerlicher Antrag für das neue Studium bzw. am neuen Studienort gestellt werden muss.
Vor einem beabsichtigten Studienwechsel wird daher jedenfalls ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Stipendienstelle empfohlen.