Kundenbefragung
IV. Studienwechsel

Bis wann und wie oft darf man das Studium wechseln?

Das Studium darf spätestens nach dem zweiten Semester gewechselt werden.

Das Studium darf außerdem nicht öfter als zweimal gewechselt werden.

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Muss ein Studienwechsel der Stipendienstelle gemeldet werden?

Ja, da ansonsten der Verlust der Beihilfe droht. Insbesondere führen jeder Wechsel der Studienrichtung und jeder Wechsel des Studienortes oder der Bildungseinrichtung während des Bezuges einer Studienbeihilfe zu einem Erlöschen des Anspruchs, sodass für den Weiterbezug ein neuerlicher Antrag für das neue Studium bzw. am neuen Studienort gestellt werden muss.

Vor einem beabsichtigten Studienwechsel wird daher jedenfalls ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Stipendienstelle empfohlen.

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