Was sind die Voraussetzungen für ein Studienabschlussstipendium?
Voraussetzung ist, dass der/die Studierende
- sich in der Studienabschlussphase befindet, das heißt, zum Studienabschluss dürfen nur mehr der Abschluss der bereits übernommenen Diplomarbeit sowie maximal 10 Semesterstunden oder zwei Fachprüfungen fehlen. (für Studien ohne Diplomarbeit sowie für Fachhochschulen und Pädagogische Akademien gelten Sonderregeln).
- noch kein Studium (gleichwertige Ausbildung) abgeschlossen hat,
- zum Zeitpunkt der Zuerkennung noch nicht 41 Jahre alt ist,
- in den letzten 48 Monaten oder 4 Jahren vor Zuerkennung des Studienabschluss-Stipendiums mindestens 36 Monate zumindest halbbeschäftigt war oder ein diesem Beschäftigungsausmaß entsprechendes Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt hat (Einkommensteuerbescheid). Gesetzlich geregelte Schutzfristen sowie Kindererziehungszeiten werden berücksichtigt,
- ab Zuerkennung jede Berufstätigkeit aufgibt bzw. sich karenzieren lässt,
- bisher noch kein Studienabschlussstipendium erhalten hat. (siehe
Info 11)
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