Kundenbefragung
VIII. Studienzuschuss

Wer hat Anspruch auf einen Studienzuschuss?

  • alle Studienbeihilfenbezieher/innen, die für das geförderte Studium einen Studienbeitrag zu entrichten haben 
  • diejenigen studienbeitragspflichtigen Studierenden, bei denen sich eine Studienbeihilfe (knapp) nicht mehr ausgeht, weil das Einkommen etwas zu hoch ist.

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Wie hoch ist der Studienzuschuss?

  • Studienbeihilfenbezieher/innen, die für das geförderte Studium einen Studienbeitrag entrichten müssen, bekommen den Studienbeitrag in voller Höhe ersetzt (maximal € 726,72) ansonsten gibt es einen – nach dem Einkommen der Eltern abgestuften – Zuschuss in der Höhe von € 60,- bis € 726,72.
  • Beträge unter € 60,- jährlich werden nicht ausbezahlt. (siehe Info 9)

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