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Information über die österreichische Studienbeihilfe – mit Wegweisern, Infoblättern und Ansprechpartnern.

Übersicht über die Inhalte dieser Seite
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Wer hat Anspruch auf einen Studienzuschuss?
- alle Studienbeihilfenbezieher/innen, die für das geförderte Studium einen Studienbeitrag zu entrichten haben
- diejenigen studienbeitragspflichtigen Studierenden, bei denen sich eine Studienbeihilfe (knapp) nicht mehr ausgeht, weil das Einkommen etwas zu hoch ist.
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Wie hoch ist der Studienzuschuss?
- Studienbeihilfenbezieher/innen, die für das geförderte Studium einen Studienbeitrag entrichten müssen, bekommen den Studienbeitrag in voller Höhe ersetzt (maximal € 726,72) ansonsten gibt es einen – nach dem Einkommen der Eltern abgestuften – Zuschuss in der Höhe von € 60,- bis € 726,72.
- Beträge unter € 60,- jährlich werden nicht ausbezahlt. (siehe
Info 9)
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