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Information über die österreichische Studienbeihilfe – mit Wegweisern, Infoblättern und Ansprechpartnern.
Auslandsstudienbeihilfe gibt es an allen Ausbildungseinrichtungen außer an Konservatorien und Privatuniversitäten. Die Höhe der Auslandsbeihilfe ist je nach den durchschnittlichen Lebenshaltungskosten des betreffenden Landes durch Verordnung festgesetzt.
Die genauen Beträge entnehmen Sie bitte der
Info 3
Nach Ablegung der ersten Diplomprüfung (Wenn das Studium nur aus einem Abschnitt besteht: frühestens ab dem dritten Semester).
Ab dem dritten Semester (zweiten Ausbildungsjahr).
Bezieher/innen von Auslandsstudienbeihilfe haben zum Ausschluss der Rückzahlungsverpflichtung innerhalb der nächsten nach Abschluss des Auslandsstudiums beginnenden Antragsfrist einen Studienerfolg in folgendem Ausmaß vorzulegen (je nach Dauer des Auslandsstudiums):
Sofern im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen den im Ausland absolvierten Studien ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt sind, kann der Erfolgsnachweis auch dadurch erbracht werden, dass für jeden Monat des Auslandsstudiums mindestens drei ECTS-Anrechnungspunkte nachgewiesen werden. Wird kein entsprechender Studienerfolg vorgelegt, so ist die gesamte erhaltene Auslandsstudienbeihilfe zurückzuzahlen. (siehe
Info 3)