Kundenbefragung
Rechtsmittelfristen

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Stipendienstelle zu Unrecht nicht in Ihrem Sinne entschieden hat, besteht die Möglichkeit, dass Sie dies im sogenannten Rechtsmittelverfahren geltend machen. Diese Möglichkeit besteht aber nicht unbegrenzt, sondern zeitlich limitiert (regelmäßig zwei Wochen ab Bescheidzustellung, Details siehe unten).


Wenn Sie die Frist versäumen, wird die Entscheidung „rechtskräftig“, und das Ergebnis des Verfahrens kann regelmäßig nicht mehr abgeändert werden.

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