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Fristen für die Vorlage des Studienerfolges

Fristen zur Vorlage des Studienerfolges

Wer den nach den ersten beiden Semestern (jeder Studienrichtung!) nachzuweisenden Studienerfolg nicht rechtzeitig bei der zuständigen Stipendienstelle vorlegt, muss die bezogene Beihilfe zurückzahlen!

Selbst ein rechtzeitg erworbener, aber erst verspätet vorgelegter Studienerfolgsnachweis bedeutet, dass zumindest ein Teil der Beihilfe zurückzuzahlen ist.

Besondere Regelungen gelten für die Auslandsbeihilfe und das Studienabschluss-Stipendium.

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