Kundenbefragung
ESF-Studienabschluss-Stipendium (Info 11)

Studierende, die ihr Studienziel fast erreicht haben, können unter erleichterten Bedingungen ein Studienabschluss-Stipendium erhalten. Aussicht auf dieses Stipendium haben alle Studierenden, die ihr Studium schon sehr weit gebracht haben und - falls eine Diplomarbeit/Masterarbeit anzufertigen ist – diese bereits begonnen, aber noch nicht abgeschlossen haben. 
Studierende eines Doktoratsstudiums können kein Studienabschluss-Stipendium erhalten.

Sie können ein Studienabschluss-Stipendium erhalten, wenn Sie

  • an einer Universität studieren und Ihr Studium bis auf die Fertigstellung der Diplomarbeit/Masterarbeit und fehlende Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Ausmaß von höchstens zehn Semesterstunden bzw. 20 ECTS-Punkten (oder zwei Fachprüfungen) abgeschlossen haben; das Thema der Diplomarbeit müssen Sie bereits übernommen haben. Ist keine Diplomarbeit anzufertigen – also z.B. auch bei Bachelorstudien – darf der Umfang der fehlenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen höchstens 20 Semesterstunden bzw. 40 ECTS-Punkte oder vier Fachprüfungen betragen.
  • an einer anderen Bildungseinrichtung studieren und sich in den letzten beiden Semestern vor Erreichung des Studienabschlusses befinden.
  • in den letzten 48 Monaten oder 4 Jahren vor Zuerkennung des Studienabschluss-Stipendiums mindestens 36 Monate erwerbstätig waren (zumindest halbbeschäftigt). Gesetzlich geregelte Schutzfristen sowie Kindererziehungszeiten werden berücksichtigt. 
  • Ihre Berufstätigkeit für die Dauer der Zuerkennung des Stipendiums aufgeben. 
  • in den letzten vier Jahren keine Studienbeihilfe bezogen haben.
  • bei der Zuerkennung noch nicht 41 Jahre alt sind.
  • noch kein Studium – ausgenommen ein Bachelorstudium – abgeschlossen haben.

Die Stipendienstellen bieten eigene Beratungsgespräche an. Um telefonische Voranmeldung wird gebeten. Ansuchen auf das Studienabschluss-Stipendium können Sie bei Ihrer Stipendienstelle einbringen.

Die Zuerkennung des Studienabschluss-Stipendiums beginnt mit dem Ersten des Monats, den Sie in Ihrem Ansuchen bestimmen und erfolgt für längstens 18 Monate, endet aber vorzeitig, wenn Sie Ihr Studium früher abschließen.

Die Höhe beträgt zwischen € 600,- und € 1.040,- im Monat, abhängig vom Ausmaß Ihrer vorangegangenen Tätigkeit. Sollte für das geförderte Studium eine Studienbeitragspflicht bestehen, wird außerdem der pro Semester zu entrichtende Studienbeitrag refundiert. Falls Sie den Abschluss Ihres Studiums nicht innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Auszahlung nachweisen, müssen Sie das Studienabschluss-Stipendium zurückzahlen.

Hinweis: Studierende, die ein Studienabschluss-Stipendium beziehen und Auslagen für die entgeltliche Betreuung ihrer Kinder haben, können einen Zuschuss zu den Kosten der Kinderbetreuung bekommen (siehe Info 12)

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