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Studienwechsel (Info 6)

Studienwechsel kann Ihre Studienbeihilfe gefährden.

Beachten Sie daher unbedingt die Regelungen über den Studienwechsel, da ansonsten die Gefahr besteht, dass Sie Ihren Anspruch auf Studienbeihilfe für alle Zeiten verlieren.

1. Was ist ein Studienwechsel?

  1. jede Änderung einer Studienrichtung,
  2. bei Lehramtsstudien der Wechsel eines Unterichtsfaches,
  3. die „Rückkehr“ zu einer ursprünglich betriebenen Studienrichtung, wenn dazwischen eine andere Studienrichtung betrieben wurde,
  4. bei einem Doppelstudium, wenn bei einem Folgeantrag die Studienbeihilfe für die andere Studienrichtung beantrag wird.
  5. Wechsel der Bildungseinrichtung (siehe unter Punkt 3).

 

2. Wie oft und wann dürfen Sie Ihr Studium wechseln?

  • Insgesamt zweimal,
  • wenn das vorangegangene Studium nicht mehr als zwei Semester inskribiert wurde.

 

Beispiele:

zwei Semester Jus – 1. Studienwechsel – zwei Semester Medizin – 2. Studienwechsel – Betriebswirtschaft: zulässig

ein Semester Biologie – 1. Studienwechsel – drei Semester Psychologie – 2. Studienwechsel – Pädagogische Hochschule: Anspruchsverlust

vier Semester Konservatorium – 1. Studienwechsel – Maschinenbau: Anspruchsverlust

Ausnahmen gibt es nur in drei Fällen:

  • wenn der Studienwechsel durch ein unabwendbares Ereignis zwingend herbeigeführt wurde (Beispiel: bleibende Handverletzung bei Klavierstudium)
  • wenn nach dem Studienwechsel alle Vorstudienzeiten auf Grund der abgelegten Prüfungen von der Studienbeihilfenbehörde für die Anspruchsdauer der neuen Studienrichtung berücksichtigt werden können
  • wenn Sie in dem Studium, das Sie nach einem zu spät erfolgten Wechsel betreiben, so viele Semester inskribiert haben wie in den zuvor betriebenen Studien (inklusive aller Vorstudien).

Vorsicht: Ansonsten können Sie in allen Fällen des Anspruchsverlustes wegen Studienwechsel nie mehr Studienbeihilfe erhalten. Es gibt keine Nachsicht davon.

3. Was ist bei Studienwechsel sonst zu beachten?

- Erlöschen: Wenn sie während des Zuerkennungszeitraumes (zwei Semester oder ein Ausbildungsjahr) die Studienrichtung oder die Bildungseinrichtung wechseln, erlischt der Anspruch auf Studienbeihilfe. Für die neue Studienrichtung ist neuerlich ein persönlicher Antrag zu stellen. (kein Systemantrag möglich!)

- Studienerfolg: Nach dem Studienwechsel haben Sie nur dann Anspruch auf Studienbeihilfe, wenn Sie aus der zuvor betriebenen Studienrichtung einen günstigen Studienerfolg im Sinne des Studienförderungsgesetzes nachweisen können. Andernfalls haben Sie erst wieder Anspruch auf Studienbeihilfe nach Erbringung eines Studienerfolges aus der neuen Studienrichtung, also frühestens nach einem Semester.

- Altersgrenze: Die Altersgrenze als Voraussetzung für den Anspruch auf Studienbeihilfe ist bei jedem neu begonnenen Studium (auch Master- bzw. Doktoratsstudium!) zu überprüfen. Wenn Sie nach Vollendung des 30. Lebensjahres einen Studienwechsel vornehmen, bedeutet dies gleichzeitig Verlust des Anspruches auf Studienbeihilfe.

Informieren Sie sich daher bitte, wenn Sie einen Studienwechsel planen, bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin/Ihrem zuständigen Sachbearbeiter, um unangenehme Folgen zu vermeiden.

4. Was ist kein Studienwechsel?

Ein Studienwechsel im Sinne des Studienförderungsgesetzes liegt immer nur dann vor, wenn die Studienrichtung geändert wird. Bei folgenden Konstellationen handelt es sich daher um keinen Studienwechsel (Achtung: obwohl es sich um keinen „Wechsel“ handelt, sollte trotzdem jedenfalls rechtzeitig und im vorhinein eine Meldung an die Stipendienstelle erfolgen, da es aus anderen Gründen zu einem Erlöschen des Anspruches kommen kann!): 

    1. Wechsel des Studienortes bei gleichbleibender Studienrichtung. Durch den Wechsel des Studienortes kann eine andere Stipendienstelle für Sie zuständig werden. Melden Sie daher unbedingt diesen Umstand Ihrer bisherigen Stipendienstelle. Ändert sich die für Sie zuständige Stipendienstelle ist an der „neuen“ Stipendienstelle ein neuer Antrag zu stellen, da der Anspruch auf Studienbeihilfe erlischt.
    2. Wechsel des Studienplanes oder Curriculums

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