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Information über die österreichische Studienbeihilfe – mit Wegweisern, Infoblättern und Ansprechpartnern.
Ordentliche Studierende haben für höchstens 20 Monate (Akademien höchstens 12 Monate) Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe für ein Auslandsstudium, wenn sie während des Auslandsstudiums Anspruch auf Studienbeihilfe haben.
Die Beihilfe beträgt abhängig von den Lebenshaltungs- und Studienkosten im Ausland bis zu € 582,- monatlich und wird zusätzlich zur Studienbeihilfe ausbezahlt.
Der Antrag ist längstens drei Monate nach Ende des Auslandsstudiums zu stellen. Er muss Angaben über die voraussichtliche Dauer und das Programm des Studiums sowie eine Bestätigung der zuständigen akademischen Behörde (an Universitäten und Fachhochschulen) oder der Leitung der Ausbildungseinrichtung (an Pädagogischen Hochschulen und Akademien) darüber enthalten, dass das geplante Auslandsstudium gleichwertig ist.
(Siehe auch
Info 3 !)