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Information über die österreichische Studienbeihilfe – mit Wegweisern, Infoblättern und Ansprechpartnern.

Studierende, die während des Studiums mindestens halbtags berufstätig waren oder ihre Kinder betreuten (mit Bezug von Karenzgeld) und ihr Studienziel fast erreicht haben, können unter erleichterten Bedingungen ein Studienabschluss-Stipendium erhalten.
Die Zuerkennung des Studienabschluss-Stipendiums beginnt mit dem Ersten des Monats, den Sie in Ihrem Ansuchen bestimmen (frühestens jedoch ab dem Monat, in dem das Ansuchen gestellt wird; eine rückwirkende Zuerkennung ist nicht möglich) und erfolgt für längstens 18 Monate, endet aber vorzeitig, wenn Sie Ihr Studium früher abschließen. Details siehe
Vergaberichtlinien.
(Siehe auch
Info 11)