Kundenbefragung
ESF-Studienabschluss-Stipendium

Voraussetzungen der Zuerkennung:

Studierende, die während des Studiums mindestens halbtags berufstätig waren oder ihre Kinder betreuten (mit Bezug von Karenzgeld) und ihr Studienziel fast erreicht haben, können unter erleichterten Bedingungen ein Studienabschluss-Stipendium erhalten.

Zuerkennung:

Die Zuerkennung des Studienabschluss-Stipendiums beginnt mit dem Ersten des Monats, den Sie in Ihrem Ansuchen bestimmen (frühestens jedoch ab dem Monat, in dem das Ansuchen gestellt wird; eine rückwirkende Zuerkennung ist nicht möglich) und erfolgt für längstens 18 Monate, endet aber vorzeitig, wenn Sie Ihr Studium früher abschließen. Details siehe Vergaberichtlinien.

(Siehe auch Info 11)

Ticker (Aktuelles):

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