Kundenbefragung
Fahrtkostenzuschuss

Voraussetzungen der Zuerkennung:

Studienbeihilfenbezieher/innen erhalten einen Fahrtkostenzuschuss als Beitrag zur Finanzierung der notwendigen Fahrtkosten, die durch die tägliche Fahrt zur Unterrichtsanstalt sowie bei auswärtigen Studierenden durch die Fahrt zwischen Studienort und Heimatort anfallen. Die Höhe der Beträge orientiert sich an den notwendigen Kosten.

Auf den Fahrtkostenzuschuss besteht kein Rechtsanspruch.

Der Fahrtkostenzuschuss wird automatisch ohne gesonderten Antrag von der Studienbeihilfenbehörde an die Studienbeihilfenbezieher/innen angewiesen. Über die Zuerkennung erhalten Sie eine Mitteilung.

Der Fahrtkostenzuschuss wird gemeinsam mit der Studienbeihilfe ausbezahlt.

(Siehe auch Info 8 !)

Zu den Vergaberichtlinien

Ticker (Aktuelles):

Copyright und weitere Informationen: