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Förderungsstipendium

(Für Universitäten und Universitäten der Künste)

Voraussetzungen der Zuerkennung:

Förderungsstipendien sollen Studierenden mit überdurchschnittlichem Studienerfolg die Anfertigung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten (Diplomarbeiten, Dissertationen, Projektarbeiten) ermöglichen. Die Voraussetzungen für die Studienbeihilfe mit Ausnahme der sozialen Förderungswürdigkeit müssen zutreffen.

Auf Förderungsstipendien besteht kein Rechtsanspruch.

Seit dem Studienjahr 1999/2000 entscheiden die vergebenden Einrichtungen autonom über die Vergabe des Förderungsstipendiums, ohne dass eine Bestätigung bei der Studienbeihilfenbehörde eingeholt werden muss.

Achtung: Ist nicht bei der Stipendienstelle, sondern bei der jeweiligen Bildungseinrichtung zu beantragen!!  weitere Informationen

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