Studierende, die einen Studienbeitrag entrichtet haben und diesen nicht von öffentlichen Stellen ersetzt bekommen, können von den Kreditinstituten ein gefördertes Darlehen erhalten. Der Bund bezahlt ca. 2 % der Zinsen.
- Das Darlehen dient ausschließlich zur Finanzierung der Studienbeiträge.
- Den Zinszuschuss können grundsätzlich alle Studierenden erhalten, die am 1. Oktober 2001 oder bei einem späteren Studienbeginn, zu Beginn des jeweiligen Semesters, das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Soziale Bedürftigkeit und günstiger Studienfortgang sind für Vergabe des geförderten Darlehens nicht maßgeblich.
- Studienbeihilfenbezieher/innen erhalten einen Studienzuschuss und deshalb kein gefördertes Darlehen.
- Die Zinszuschüsse werden für längstens 14 Semester, beginnend mit dem Studienjahr 2001/2002, gewährt.
- Nach Beendigung des Studiums ist das Darlehen zurückzuzahlen. Eine vorzeitige Rückzahlung ist nach Vereinbarung mit Ihrem Kreditinstitut möglich.
- Die Prüfung der Kreditwürdigkeit obliegt dem jeweiligen Kreditinstitut. Über die Bedingungen für das geförderte Darlehen informiert Sie Ihr Kreditinstitut.