Kundenbefragung
Leistungsstipendium

(Für Universitäten, Universitäten der Künste, theologischen Lehranstalten, Fachhochschulstudiengängen und Akademien im Bereich des BMBWK)

Voraussetzungen der Zuerkennung :

Leistungsstipendien sind gedacht für Studierende und Absolventen, deren Studienabschluss nicht länger als zwei Semester zurückliegt, und die – gemessen an den Studienvorschriften – hervorragende Studienleistungen erbringen bzw. erbracht haben.

Der/Die Studierende muss die Voraussetzungen für die Studienbeihilfe, ausgenommen soziale Förderungswürdigkeit, erfüllen.

Der/die Studierende darf die Anspruchsdauer für den Bezug einer Studienbeihilfe nicht überschritten haben. Im Gegensatz zur Studienbeihilfe ist soziale Förderungswürdigkeit keine Voraussetzung für den Bezug eines Leistungsstipendiums. Die Vergabekriterien im Detail werden von den einzelnen Bildungseinrichtungen festgelegt.

Auf Leistungsstipendien besteht kein Rechtsanspruch.

Seit dem Studienjahr 1999/2000 entscheiden die vergebenden Einrichtungen autonom über die Vergabe des Leistungsstipendiums, ohne dass eine Bestätigung bei der Studienbeihilfenbehörde eingeholt werden muss.

Achtung: Ist nicht bei der Stipendienstelle, sondern bei der jeweiligen Bildungseinrichtung zu beantragen!!  weitere Informationen

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