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Studienberechtigungsprüfung

Neben ordentlichen Studierenden haben auch Personen, die sich auf die Studienberechtigungsprüfung vorbereiten, bereits die Möglichkeit, eine Studienbeihilfe zu bekommen.

Voraussetzungen der Zuerkennung :

  • Finanzielle Förderungswürdigkeit (unter dem Aspekt „finanzielle Förderungswürdigkeit“ haben mittlerweile auch Studierende, deren Eltern dem sogenannten „Mittelstand“ zuzuordnen sind, eine realistische Chance auf ein Stipendium),
  • Altersgrenze von 30 Jahren bei Studienbeginn nicht überschritten (Ausnahmen bei Selbsterhaltern),
  • es wurde bisher noch keine Studienberechtigung für ein ordentliches Studium erworben,
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellte Ausländer und Staatenlose,
  • Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung (Bescheid).

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, bekommt man für ein Semester Studienbeihilfe, wenn höchstens zwei Prüfungsfächer zu absolvieren sind; bei drei oder mehr Prüfungsfächern für höchstens zwei Semester.

Innerhalb der Antragsfrist (20. September bis 15. Dezember bzw. 20. Februar bis 15. Mai) des auf den Ablauf des Zuerkennungszeitraumes folgenden Semesters ist ein Nachweis über die erfolgreiche Ablegung wenigstens der Hälfte der zu absolvierenden Prüfungsfächer vorzulegen; ansonsten ist die bezogene Studienbeihilfe zurückzuzahlen.

Hinweis: Selbstverständlich kann nach erfolgreicher Absolvierung der Studienberechtigungsprüfung auch für ein anschließendes ordentliches Studium wieder Studienbeihilfe beantragt werden, wobei zu beachten ist, dass der Beginn des ordentlichen Studiums vor Vollendung des 30. Lebensjahres (in Ausnahmefällen eventuell auch 35. Lebensjahres) erfolgen muss.

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