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Information über die österreichische Studienbeihilfe – mit Wegweisern, Infoblättern und Ansprechpartnern.
Studierende und Absolventen von ordentlichen Studien, deren Abschluss nicht länger als zwei Semester zurückliegt, können vom zuständigen Bundesminister eine Studienunterstützung erhalten, sofern sie einen günstigen Studienerfolg nachweisen können.
Näheres siehe
Info 13.