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Allgemeines zur Studienbeihilfe

Die Studienbeihilfe ist die wichtigste Maßnahme im Rahmen der staatlichen Studienförderung.

Sie soll dazu dienen, dass jedem leistungswilligen und leistungsfähigen jungen Menschen der Zugang zu einem Studium ermöglicht wird, indem sie dazu beiträgt, soziale und regionale Barrieren zu überwinden.

Nach österreichischem Recht sind grundsätzlich die Eltern der/des Studierenden durch ihre Unterhaltspflicht dazu angehalten, für den finanziellen Bedarf ihrer Kinder bis zur Erreichung der Selbsterhaltungsfähigkeit – damit auch bis zum Abschluss eines zielstrebig betriebenen Studiums – aufzukommen. Nur für die Fälle, in denen die Eltern oder die/der Studierende selber auf Grund ihrer jeweiligen Einkommenssituation nicht in der Lage sind, aus eigenen Mitteln die mit einem Studium verbundenen Kosten selber zu tragen, soll subsidiär die Studienförderung eingreifen.

Aus dieser Überlegung heraus ergeben sich auch die zwei wesentlichen Anspruchsvoraussetzungen, nämlich einerseits die „soziale Förderungswürdigkeit“ und andererseits das Vorliegen eines „günstigen Studienerfolges“.

Eine Sonderform der Studienbeihilfe stellt das sogenannte „Selbsterhalterstipendium“ dar. Dieses ist für Studierende vorgesehen, die sich vor dem erstmaligen Bezug einer Studienbeihilfe durch wenigstens vier Jahre mit einem Einkommen von mindestens € 7.272.-- jährlich „selbst erhalten“ haben. In diesem Fall ist das elterliche Einkommen nicht zu berücksichtigen, ein günstiger Studienerfolg wird auch hier verlangt. (Für nähere Informationen zum Selbsterhalterstipendium: siehe Info 2).

Höhe der Beihilfe

Wir haben ein klassisches Rechenbeispiel für Sie zusammengestellt.
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Stipendienrechner

Programme zur Berechnung der Studienbeihilfenhöhe bieten die AK Linz und die ÖH an; diese stellen eine Orientierungshilfe dar; eine Garantie für die Richtigkeit des Ergebnisses des Berechnungsprogrammes kann aber nicht übernommen werden.

Fristen

Beachten Sie die Fristen in einem Studienbeihilfen- verfahren!

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