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Information über die österreichische Studienbeihilfe – mit Wegweisern, Infoblättern und Ansprechpartnern.
Die Höhe der monatlichen Studienbeihilfe wird wie folgt berechnet:
monatliche Studienbeihilfe = (jährliche Höchststudienbeihilfe – Verminderungen) * 1,12 : 12, gerundet auf ganze EUR.
Die Auszahlung erfolgt zwölf mal im Studienjahr. Da Beträge unter € 5,- monatlich nicht ausbezahlt werden, liegt die niedrigste monatliche Studienbeihilfe bei € 5,-.
Monatliche Höchststudienbeihilfen (inkl. Erhöhungszuschlag) für
a) Studierende, die am Studienort wohnen müssen, weil die tägliche Fahrt vom Wohnsitz der Eltern zum Studienort und zurück zeitlich nicht zumutbar ist: € 679,-
b) Studierende, deren Eltern verstorben sind: € 679,-
c) Studierende, die sich vor der ersten Zuerkennung einer Studienbeihilfe wenigstens 4 Jahre durch eigene Einkünfte zur Gänze selbst erhalten haben (siehe auch
Info 2): € 679,-
d) verheiratete Studierende, Studierende in eingetragener Partnerschaft oder Studierende mit Kind: € 679,-
e) Studierende, für die keine der oben genannten Voraussetzungen zutrifft: € 475,-
Für behinderte Studierende gibt es erhöhte Studienbeihilfe. Der Erhöhungsbetrag richtet sich nach der Art und dem Grad der Behinderung. Näheres ist in einer Verordnung geregelt (siehe
Info 7).
Für Studierende, die zur Pflege und Erziehung mindestens eines Kindes gesetzlich verpflichtet sind, erhöht sich die Studienbeihilfe um monatlich € 67,- pro Kind.
Die jeweilige Höchststudienbeihilfe verringert sich