Kundenbefragung
Höhe der Beihilfe

Wonach richtet sich die Höhe der Studienbeihilfe?

Die Höhe der monatlichen Studienbeihilfe wird wie folgt berechnet:

monatliche Studienbeihilfe = (jährliche Höchststudienbeihilfe – Verminderungen) * 1,12 : 12, gerundet auf ganze EUR.

Die Auszahlung erfolgt zwölf mal im Studienjahr. Da Beträge unter € 5,- monatlich nicht ausbezahlt werden, liegt die niedrigste monatliche Studienbeihilfe bei € 5,-.

Monatliche Höchststudienbeihilfen (inkl. Erhöhungszuschlag) für

a) Studierende, die am Studienort wohnen müssen, weil die tägliche Fahrt vom Wohnsitz der Eltern zum Studienort und zurück zeitlich nicht zumutbar ist: € 679,-

b) Studierende, deren Eltern verstorben sind: € 679,-

c) Studierende, die sich vor der ersten Zuerkennung einer Studienbeihilfe wenigstens 4 Jahre durch eigene Einkünfte zur Gänze selbst erhalten haben (siehe auch Info 2): € 679,-

d) verheiratete Studierende, Studierende in eingetragener Partnerschaft oder Studierende mit Kind: € 679,-

e) Studierende, für die keine der oben genannten Voraussetzungen zutrifft: € 475,-

Für behinderte Studierende gibt es erhöhte Studienbeihilfe. Der Erhöhungsbetrag richtet sich nach der Art und dem Grad der Behinderung. Näheres ist in einer Verordnung geregelt (siehe Info 7).

Für Studierende, die zur Pflege und Erziehung mindestens eines Kindes gesetzlich verpflichtet sind, erhöht sich die Studienbeihilfe um monatlich € 67,- pro Kind.

Verminderungen:

Die jeweilige Höchststudienbeihilfe verringert sich

  • um den € 8.000,- übersteigenden Betrag des Jahreseinkommens des/der Studierenden (Zumutbare Eigenleistung des/der Studierenden). (siehe auch Info 1)
  • um die zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern und der Ehegattin / des Ehegatten oder der eingetragenen Partnerin / des eingetragenen Partners der/des Studierenden.
  • um den Jahresbetrag der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages. Bei Studierenden über 26 Jahre (im Falle der Ableistung des Präsenz- oder Zivildienstes oder der Geburt eines Kindes: über 27 Jahre) wird dieser Betrag nicht abgezogen.

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