Kundenbefragung
Studienerfolg

Voraussetzung für den Anspruch auf Studienbeihilfe ist unter anderem der Nachweis eines günstigen Studienerfolges.

Dieser liegt regelmäßig dann vor, wenn
a) ein bestimmtes Ausmaß an positiv absolvierten Studienleistungen nachgewiesen wird (Details siehe Menüpunkt auf der linken Seite),
b) die Anspruchsdauer nicht überschritten worden ist (siehe nachstehende Online-Abfrage),
c) das Studium nicht öfter als zwei mal und nicht später als nach dem jeweils zweiten Semester gewechselt worden ist, und
d) der erste Studienabschnitt des aktuellen Studiums oder eines Vorstudiums längstens innerhalb der zweifachen vorgesehen Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters absolviert worden ist.

Achtung: Prüfungen, die bereits vor Studienbeginn – z.B. während der Schulausbildung – abgelegt worden sind, und für das Studium anerkannt werden, zählen nicht zum Studienerfolg! 

Online-Abfrage geförderter Studien


Wichtige Hinweise zur Studienabfrage

Mit Hilfe der obenstehend angebotenen Studienabfrage finden Sie österreichweit alle Studien, für die eine Studienbeihilfe nach dem Studienförderungsgesetz in Frage kommt.

Nachdem Sie Standort, Bildungseinrichtung und Studienrichtung ausgewählt haben, finden Sie in den Spalten "1.", "2.„ und “3." die Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe in Semestern für den jeweiligen Studienabschnitt.

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