Kundenbefragung
Erfolg an Fachhochschulen

Anspruchsdauer: Mindeststudiendauer + 1 Toleranzsemester

Studienerfolg:

  • in den ersten beiden Semestern: Zulassung als ordentliche Studierende;
  • nach den ersten beiden Semestern insgesamt und nach den ersten beiden Semestern jeder Studienrichtung: Zeugnisse über erfolgreich absolvierte Lehrveranstaltungen und Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Ausmaß von 30 ECTS-Punkten oder 14 Semesterstunden; der Nachweis des günstigen Studienerfolges ist auch schon nach Abschluss des ersten Semesters einer Studienrichtung möglich;
  • nach dem sechsten Semester: Zeugnisse über erfolgreich absolvierte Lehrveranstaltungen und Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Ausmaß von 90 ECTS-Punkten oder 42 Semesterstunden;
  • nach dem zweiten Semester eines Masterstudiums: Zeugnisse im Ausmaß von 20 ECTS-Punkten oder zehn Semesterstunden;
  • nach dem zweiten Semester eines Doktoratsstudiums: Zeugnisse im Ausmaß von zwölf ECTS-Punkten oder sechs Semesterstunden.

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