Anspruchsdauer: Mindeststudiendauer + 1 Toleranzsemester
Studienerfolg:
- in den ersten beiden Semestern: Zulassung als ordentliche Studierende;
- nach den ersten beiden Semestern insgesamt und nach den ersten beiden Semestern jeder Studienrichtung: Zeugnisse über erfolgreich absolvierte Lehrveranstaltungen und Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Ausmaß von 30 ECTS-Punkten oder 14 Semesterstunden; der Nachweis des günstigen Studienerfolges ist auch schon nach Abschluss des ersten Semesters einer Studienrichtung möglich;
- nach dem sechsten Semester: Zeugnisse über erfolgreich absolvierte Lehrveranstaltungen und Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Ausmaß von 90 ECTS-Punkten oder 42 Semesterstunden;
- nach dem zweiten Semester eines Masterstudiums: Zeugnisse im Ausmaß von 20 ECTS-Punkten oder zehn Semesterstunden;
- nach dem zweiten Semester eines Doktoratsstudiums: Zeugnisse im Ausmaß von zwölf ECTS-Punkten oder sechs Semesterstunden.