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Information über die österreichische Studienbeihilfe – mit Wegweisern, Infoblättern und Ansprechpartnern.
Anspruchsdauer 6 + 1 Semester
Studienerfolg
nach dem 1. und 2. Ausbildungsjahr:
Zu Beginn des 2. und 3. Ausbildungsjahres eine Bestätigung der Schulleitung über die Ablegung der Einzelprüfungen, deren Notendurchschnitt nicht schlechter als 2.5 sein darf.
nach dem 3. Ausbildungsjahr:
Bestätigung der Schulleitung, dass die Leistungen nicht unter dem Durchschnitt liegen.
Kein günstiger Studienerfolg liegt vor, wenn ein Ausbildungsjahr wiederholt wird, oder wenn die Schülerin / der Schüler wegen voraussichtlichen Nichterreichens des Ausbildungszieles vom weiteren Besuch der Schule ausgeschlossen wird.