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Information über die österreichische Studienbeihilfe – mit Wegweisern, Infoblättern und Ansprechpartnern.
Anspruchsdauer: Mindeststudiendauer + 1 Semester (Details siehe
Anlage zur VO über die Studienförderung an Konservatorien)
Studienerfolg in den ersten beiden Semstern:
Nachweis der Aufnahme als ordentlicher Studierender im Hauptstudiengang
Studienerfolg nach dem 2. und danach nach jedem 4. Semester:
a) bei Studienrichtungen, die zu einer Lehrbefähigung führen: 9 Wochenstunden pro Semester
b) bei allen anderen Studienrichtungen: 5 Wochenstunden pro Semester
Studienerfolg Hauptfach / Hauptfächer
bei jeder Antragstellung nach dem zweiten oder einem höheren Semester durch den Nachweis der positiven Beurteilung aus allen Hauptfächern der jeweiligen Studienrichtung im vorangegangenen Semester
Für Studierende der Anton Bruckner Privatuniversität Linz gilt eine
Sonderregelung.
Für Studierende der Konservatorium Wien Privatuniversität gilt eine
Sonderregelung.