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Erfolg an Päd.HS

An Pädagogischen Hochschulen ist der Nachweis des günstigen Studienerfolges zu erbringen:

  • im ersten Studienjahr durch die Aufnahme als ordentlicher Studierender / ordentliche Studierende
  • ab dem zweiten Studienjahr durch Studien- und Prüfungsleistungen im Ausmaß von mindestens 30 ECTS-Punkten aus den beiden vorangegangenen Semestern.

Studierende, die ein Studium an einer Pädagogischen Akademie vor dem Studienjahr 2007/08 aufgenommen haben, können den günstigen Studienerfolg auch gemäß § 23 in der bis 31. August 2007 geltenden Fassung nachweisen. (siehe Studienerfolg Pädak)

 

 

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