Studienförderung
Die staatliche Studienförderung umfasst nicht nur die Vergabe von Studienbeihilfe für Studien im Inland, sondern unterstützt auch Studienaufenthalte im Ausland. Zudem besteht die Möglichkeit, diverse Zuschüsse zu erhalten.
Für Personen, die vor Studienbeginn bereits schon längere Zeit berufstätig waren und sich selbst erhalten haben, gibt es das sogenannte SelbsterhalterInnenstipendium. Studierende die bisher neben dem Studium berufstätig waren und vorübergehend ihre Berufstätigkeit aufgeben möchten, um sich gänzlich dem Studienabschluss zu widmen, können ein ESF-Studienabschluss-Stipendium beantragen.
Auch für Studierende mit Kindern gibt es zahlreiche Regelungen, die die Finanzierung eines Studiums erleichtern sollen, wie zB den ESF-Kinderbetreuungskostenzuschuss oder die Verlängerung der Anspruchsdauer.
StudienbeihilfenbezieherInenn haben zudem die Möglichkeit, weitere Fördermaßnahmen in Anspruch zu nehmen (zB Fahrtkostenzuschüsse, Versicherungskostenbeiträge oder Studienunterstützungen).
Die Antragstellung ist einfach wie nie! Durch den Systemantrag ist es nur mehr zu Studienbeginn notwendig, einen Antrag auf Studienbeihilfe zu stellen. Die Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen für den Weiterbezug erfolgt jährlich automatisch durch die Stipendienstelle via Datenabfragen. Sollten dennoch Unterlagen fehlen, werden diese automatisch von den Studierenden nachgefordert. Nach Einlangen der fehlenden Dokumente wird automatisch ein neuer Bescheid erstellt.
Die Antragsformulare können jederzeit von unserer Homepage herunter geladen werden. Mittels Bürgerkarte ist es auch möglich, den Antrag einfach online zu stellen. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der Stipendienstellen für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.
Gesetzliche Grundlage: Studienförderungsgesetz (StudFG)
Das Studienförderungsgesetz ist die gesetzliche Grundlage der Studienförderung und kann im Volltext im Rechtsinformationssystem der Republik Österreich eingesehen werden:



