Welche Fristen sind zu beachten?
Wenn Sie diese – insbesondere die Antragsfristen und die Fristen zum Nachweis des Studienerfolges – beachten, können Sie sich viel Ärger und den Bediensteten in den Stipendienstellen viel nicht notwendigen Aufwand ersparen!
Antragsfrist
Anträge auf Beihilfe für ein Auslandsstudium sind spätestens drei Monate nach Ende des Auslandsstudiums zu stellen.
Verspätet eingebrachte Anträge müssen zurückgewiesen werden.
Achtung: für Erasmus-Studierende empfiehlt sich eine rechtzeitige Beantragung der Beihilfe für das Auslandsstudium vor oder unmittelbar nach Antritt des Auslandsaufenthaltes, da ansonsten Fristversäumnis für die Beantragung eines etwaigen Erasmus-Stipendiums droht!
Frist zur Vorlage des Studienerfolges
Wenn Beihilfe für ein Auslandsstudium bezogen worden ist, so ist innerhalb der nächsten nach Abschluss des Auslandsstudiums beginnenden Antragsfrist ein Erfolgsnachweis über die im Ausland betriebenen Studien vorzulegen.
Das Ausmaß der nachzuweisenden Stunden richtet sich nach der Dauer des Auslandsstudiums. (Details)
Rechtsmittelfrist
Gegen die Entscheidung der Stipendienstelle kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides das Rechtsmittel "Vorstellung" erhoben werden.


