Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Auslandsbeihilfe finden Sie im §§ 53ff StudFG, sowie in der Verordnung über die Höhe der Beihilfe für Auslandsstudien.
Die Rechtsgrundlage für die Auslandsbeihilfe finden Sie im §§ 53ff StudFG, sowie in der Verordnung über die Höhe der Beihilfe für Auslandsstudien.