Anspruchsdauer
Eine Beihilfe für ein Auslandsstudíum (BAS) kann man nicht nur für ein Auslandssemester, sondern auch über einen längeren Zeitraum beziehen.
Studierende an Universitäten, Fachhochschulen und Theologischen Lehranstalten können die Beihilfe für ein Auslandsstudium für längstens 20 Monate bziehen, Studierende an Pädagogischen Hochschulen und Akademien für längstens 12 Monate.
Gefördert werden Auslandsstudien ab einer Mindestdauer von 3 Monaten (an Pädagogischen Hochschulen und Akademien: mindestens 1 Monat).
Für die ersten beiden Semester eines Bachelorstudiums kann man keine Auslandsbeihilfe beziehen, ebensowenig für den ersten Abschnitt eines Diplomstudiums.


