Rückzahlung
Zum Ausschluss der Rückzahlungsverpflichtung ist spätestens bis zum Ende der Antragsfrist des auf das Ende des Auslandsstudiums folgenden Semesters bei der Stipendienstelle ein Studienerfolgsnachweis vorzulegen.
Das Ausmaß des Erfolgsnachweises finden sie hier.


