Zuschüsse
Da nur Bezieherinnen und Bezieher einer Studienbeihilfe für eine Beihilfe für ein Auslandsstudium in Frage kommen, können die an den Bezug der Studienbeihilfe geknüpften "sonstigen Förderungen" auch während des Auslandsaufenthalts weiter bezogen werden (z.B. Fahrtkostenzuschuss, Versicherungskostenbeitrag).
Zusätzlich gibt es für Bezieherinnen und Bezieher einer Auslandsbeihilfe zwei weitere Fördermaßnahmen: das Sprachstipendium und den Reisekostenzuschuss:
Sprachstipendium
Sprachstipendien werden zur Finanzierung eines Sprachkurses ausbezahlt, wenn dieser im Zusammenhang mit einem geförderten Auslandsstudium steht. Die Höhe des Sprachstipendiums beträgt 80% der Kosten des Sprachkurses, höchstens jedoch € 363,36.
Für im Ausland mindestens zwei Wochen dauernde Sprachkurse, die unmittelbar vor Beginn des Studienaufenthaltes im jeweiligen Gastland absolviert werden, wird zusätzlich ein Zuschuss in der Höhe einer Monatsrate der Beihilfe für das Auslandsstudium gewährt.
Verfahren
Studierende, die einen Sprachkurs absolviert haben, können gemeinsam mit dem Erfolgsnachweis für die Auslandsbeihilfe ein Ansuchen auf Gewährung eines Sprachstipendiums einbringen.
Nachweise
Dem Ansuchen sind eine Bestätigung über die Absolvierung und die Kosten des Sprachkurses sowie im Falle eines ERASMUS-Aufenthaltes der ERASMUS – Studierendenbericht (Anlage) beizugeben.
Auszahlung
Die Auszahlung der Sprachstipendien erfolgt im Nachhinein nach ordnungsgemäßer Absolvierung des Auslandsaufenthaltes.
Reisekostenzuschuss
Mit dem Reisekostenzuschuss werden die im Zusammenhang mit einem Auslandsstudium notwendigen Reisekosten abgedeckt. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich, die Auszahlung erfolgt gemeinsam mit der ersten Rate der Beihilfe für das Auslandsstudium. Details zur Höhe.


