Antragsfrist
Ansuchen um ein Mobilitätsstipendium können bereits im Voraus ab 1. März des Jahres, in dem die Ausbildung beginnt, bis zum 31. Juli des Folgejahres gestellt werden.
Beispiel: Wer eine Ausbildung im Ausland ab Herbst 2011 beginnen möchte, kann dafür im Zeitraum 1. März 2011 bis 31. Juli 2012 um ein Mobilitätsstipendium ansuchen! Die Möglichkeit, bereits ein halbes Jahr im Voraus erfahren zu können, ob und wie viel Mobilitätsstipendium zusteht, trägt zur besseren Planbarkeit bei.
Ansuchen im Zeitraum 1. März bis 31. Juli können sich daher entweder auf das bereits laufende Studienjahr, oder aber auf das erst im Herbst beginnende Studienjahr beziehen. Es ist daher wichtig, anzugeben, auf welches Studienjahr sich das Ansuchen bezieht!


