Leistungsnachweis/Erfolg
Die Auszahlung des Mobilitätsstipendiums erfolgt im ersten Studienjahr nach Vorlage eines Studienerfolges im Ausmaß von mindestens 15 ECTS-Punkten.
Ab dem zweiten Studienjahr muss beim Ansuchen ein günstiger Studienerfolg aus dem bisherigen Studium im Ausmaß von mindestens 30 ECTS-Punkten pro Studienjahr nachgewiesen werden.
Wer also im zweiten Studienjahr ansucht braucht einen Erfolgsnachweis in der Höhe von mindetsens 30 ECTS-Punkten aus dem ersten Studienjahr, wer im dritten Jahr ansucht benötigt mindestens 60 ECTS-Punkte aus dem bisherigen Studium, usw.
Der Erfogsnachweis ist auf Deutsch oder Englisch vorzulegen.


