Beihilfe & Beruf
Eine Berufstätigkeit (vor oder während des Studiums) kann sich in mehrfacher Weise auf die Studienförderung auswirken:
Zum einen sieht das Studienförderungsgesetz für Personen, die sich vor Studienbeginn schon längere Zeit durch eigene Berufstätigkeit "selbst erhalten" haben, eine besonders attraktive Förderung in Form des "SelbsterhalterInnenstipendiums" vor.
Zum anderen haben Studierende, die bisher neben dem Studium berufstätig waren, die Möglichkeit, am Ende des Studiums die Berufstätigkeit vorübergehend aufzugeben, um sich gänzlich dem Studienabschluss widmen zu können, und dafür ein "ESF-Studienabschluss-Stipendium" zu bekommen.
Schließlich ist für alle Studienbeihilfenbezieherinnen und Studienbeihilfenbezieher, die nebenbei arbeiten, die Zuverdienstgrenze zu beachten.


