Welche Fristen sind zu beachten?
Wenn Sie diese – insbesondere die Antragsfristen und die Fristen zum Nachweis des Studienerfolges – beachten, können Sie sich viel Ärger und den Bediensteten in den Stipendienstellen viel nicht notwendigen Aufwand ersparen!
Frist bei der Antragstellung
Anträge auf ein Studienabschluss-Stipendium können frühestens 3 Monate vor Beginn der beantragten Zuerkennung eingebracht werden.
Bei der Antragsstellung kann man den Zeitpunkt, ab dem man das Stipendium zuerkannt haben möchte, selbst bestimmen.
Bitte beachten Sie, dass eine rückwirkende Antragstellung nicht möglich ist.
Frist zur Vorlage des Studienerfolges
Zum Ausschluss der Rückzahlungsverpflichtung muss der Studienabschluss innerhalb von 6 Monaten nach der letzten Auszahlung gegenüber der Stipendienstelle nachgewiesen werden.


