Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für das Studienabschluss-Stipendium finden Sie im § 52b StudFG, sowie in den Vergaberichtlinien des BMWF.
Die Rechtsgrundlage für das Studienabschluss-Stipendium finden Sie im § 52b StudFG, sowie in den Vergaberichtlinien des BMWF.