Allgemeines zum SelbsterhalterInnen-Stipendium
Eine Sonderform der Studienbeihilfe stellt das sogenannte „Selbsterhalterstipendium“ dar. Dieses ist für Studierende vorgesehen, die sich vor dem erstmaligen Bezug einer Studienbeihilfe durch wenigstens vier Jahre mit einem Einkommen von mindestens € 7.272.-- jährlich „selbst erhalten“ haben. In diesem Fall ist das elterliche Einkommen nicht zu berücksichtigen, jedoch das Einkommen des/der Ehepartner/in, ein günstiger Studienerfolg wird auch hier verlangt.


