Anspruchsdauer
Unter "Anspruchsdauer" ist jener Zeitraum zu verstehen, für den man längstens Studienbeihilfe beziehen kann.
Regelmäßig beträgt die Anspruchsdauer die "gesetzlich vorgesehene Studienzeit" ("Mindeststudienzeit") + 1 weiteres Semester ("Toleranzsemester").
Regelmäßig gilt daher:
Bachelorstudien: Anspruchsdauer = 7 Semestern (6 Semester Mindeststudienzeit + 1 Toleranzsemester)
Masterstudien: Anspruchsdauer = 5 Semestern (4 Semester Mindeststudienzeit + 1 Toleranzsemester)
Diplomstudien: pro Studienabschnitt gibt es 1 Toleranzsemester
Es gibt auch eine Reihe von Gründen, die geeignet sind, dass die Anspruchsdauer auf Ansuchen verlängert werden kann. Nähere Informationen dazu unter "Verlängerung der Anspruchsdauer".
Mit Hilfe der nachstehenden Online-Abfrage (gegliedert nach Studienort, Bildungseinrichtung und Studienrichtung) können Sie die konkrete Anspruchsdauer für die einzelnen Studienrichtungen einsehen:


