Leistungsnachweis/Erfolg
Voraussetzung für den Anspruch auf Studienbeihilfe ist auch für Selbsterhalterinnen und Selbsterhalter unter anderem der Nachweis eines günstigen Studienerfolges.
Dieser setzt sich aus den drei Teilkomponenten "Leistungsnachweis", "Anspruchsdauer" und "Studienwechsel" zusammen und liegt regelmäßig dann vor, wenn
- ein bestimmtes Ausmaß an positiv absolvierten Studienleistungen nachgewiesen wird (Details),
- die Anspruchsdauer nicht überschritten worden ist,
- der erste Studienabschnitt des aktuellen Studiums oder eines Vorstudiums längstens innerhalb der zweifachen vorgesehen Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters absolviert worden ist, und
- das Studium nicht öfter als zwei mal und nicht später als nach dem jeweils zweiten Semester gewechselt worden ist.


