Voraussetzungen
Sie sind Selbsterhalterin/Selbsterhalter, wenn
- Sie zumindest durch vier Jahre (48 Monate) vor dem ersten Beihilfenbezug Einkünfte bezogen haben,
- diese Einkünfte jährlich zumindest € 7.272,- (Brutto minus Sozialversicherung) betragen haben.
Zeiten des Präsenz- oder Zivildienstes gelten jedenfalls als Zeiten des Selbsterhaltes. Die Waisenpension kann bei der Ermittlung des Selbsterhaltes nicht berücksichtigt werden, Lehrzeiten können bei entsprechendem Einkommen Selbsterhalterzeiten sein.
- Eine Sonderregel gibt es für die Altersgrenze: die allgemeine Altersgrenze von 30 Jahren zu Studienbeginn erhöht sich für jedes volle zusätzlich, also über 4 Jahre hinausgehende Selbsterhalterjahr um jeweils ein Jahr bis maximal 35 Jahre. Bsp.: bei vollen 7 Jahren Berufstätigkeit erhöht sich die Altersgrenze auf 33 Jahre.


