Allgemeines

Das Studienabschluss-Stipendium ist vorgesehen für Studierende, die ihr Studienziel fast erreicht haben. Voraussetzung ist, dass nur mehr wenige Prüfungen zum Studienabschluss fehlen, und - falls eine Diplomarbeit/Masterarbeit anzufertigen ist – diese bereits begonnen, aber noch nicht abgeschlossen worden ist.
Studierende eines Doktoratsstudiums können kein Studienabschluss-Stipendium erhalten.
Sie können ein Studienabschluss-Stipendium erhalten, wenn Sie
- entweder an einer Universität studieren und Ihr Studium bis auf die Fertigstellung der Diplomarbeit/Masterarbeit und fehlende Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Ausmaß von höchstens zehn Semesterstunden bzw. 20 ECTS-Punkten (oder zwei Fachprüfungen) abgeschlossen haben; das Thema der Diplomarbeit müssen Sie bereits übernommen haben. Ist keine Diplomarbeit anzufertigen – also z.B. auch bei Bachelorstudien – darf der Umfang der fehlenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen höchstens 20 Semesterstunden bzw. 40 ECTS-Punkte oder vier Fachprüfungen betragen
- oder an einer anderen Bildungseinrichtung studieren und sich in den letzten beiden Semestern vor Erreichung des Studienabschlusses befinden und darüber hinaus
- in den letzten 48 Monaten oder 4 Jahren vor Zuerkennung des Studienabschluss-Stipendiums mindestens 36 Monate erwerbstätig waren (zumindest halbbeschäftigt). Gesetzlich geregelte Schutzfristen sowie Kindererziehungszeiten werden berücksichtigt;
- Ihre Berufstätigkeit für die Dauer der Zuerkennung des Stipendiums aufgeben;
- in den letzten vier Jahren keine Studienbeihilfe bezogen haben;
- bei der Zuerkennung noch nicht 41 Jahre alt sind;
- noch kein Studium abgeschlossen haben. (Ausnahme: Trotz abgeschlossenem Bachelorstudium kann für ein anschließendes Masterstudium ein Studienabschluss-Stipendium zuerkannt werden).
Die Stipendienstellen bieten eigene Beratungsgespräche an. Um telefonische Voranmeldung wird gebeten. Ansuchen auf das Studienabschluss-Stipendium können Sie bei Ihrer Stipendienstelle einbringen.
Die Zuerkennung des Studienabschluss-Stipendiums beginnt mit dem Ersten des Monats, den Sie in Ihrem Ansuchen bestimmen und erfolgt für längstens 18 Monate, endet aber vorzeitig, wenn Sie Ihr Studium früher abschließen.
Die Höhe beträgt zwischen € 600,- und € 1.040,- im Monat, abhängig vom Ausmaß Ihrer vorangegangenen Tätigkeit. Bitte beachten Sie, dass Leistungen anderer Einrichtungen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes (z.B. Arbeitslosengeld, Weiterbildungsgeld, Praktikumsentgelte, Bezüge aufgrund des Mutterschutzes, Renten, etc.) das Studienabschluss-Stipendium vermindern. Sollte für das geförderte Studium eine Studienbeitragspflicht bestehen, wird außerdem der pro Semester zu entrichtende Studienbeitrag refundiert.
Falls Sie den Abschluss Ihres Studiums nicht innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Auszahlung nachweisen, müssen Sie das Studienabschluss-Stipendium zurückzahlen.
Achtung: ein Studienabschluss-Stipendium kann nur einmal gewährt werden! Wer also z.B. schon ein Studienabschluss-Stipendium für das Bachelorstudium bekommen hat, kann es für das Masterstudium nicht mehr in Anspruch nehmen.
Hinweis: Studierende, die ein Studienabschluss-Stipendium beziehen und Auslagen für die entgeltliche Betreuung ihrer Kinder haben, können einen Zuschuss zu den Kosten der Kinderbetreuung bekommen.
Nähere Informationen finden Sie in den Richtlinien über die Gewährung von Studienabschluss-Stipendien.


