Leistungsnachweis/Erfolg
Im Gegensatz zur Studienbeihilfe besteht beim Studienabschluss-Stipendium (SAS) eine Besonderheit darin, dass man einen rechtzeitigen Studienabschluss nachweisen muss, damit man das erhaltene SAS nicht zurückzahlen muss.
Rechtzeitig bedeutet, dass man den Studienabschluss spätestens sechs Monate nach der letzten Auszahlung nachweisen muss. Wer also z.B. ein SAS für sechs Monate von September 2011 bis einschließlich Februar 2012 bekommen hat, muss den Studienabschluss bis spätestens 31. August 2012 nachweisen, ansonsten muss das erhaltene SAS in voller Höhe zurückgezahlt werden!
Nur in besonders schwerwiegenden Fällen (z.B. schwere Erkrankungen) kann diese 6-Monate-Frist für den Nachweis des Studienabschlusses auf Ersuchen von der Stipendienstelle verlängert werden.


