Zuschüsse
Bezieherinnen und Bezieher eines Studienabschluss-Stipendiums, die für das geförderte Studium einen Studienbeitrag entrichten müssen, erhalten diesen in Form eines Studienzuschusses bis zu einer Höhe von maximal 363,36 Euro pro Semester refundiert.
Studierende mit Kind(ern) können auf Antrag einen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten bekommen.
Sonstige Förderungen, die an den Erhalt einer Studienbeihilfe geknüpft sind (Fahrtkostenzuschuss, Versicherungskostenbeitrag, Beihilfe für ein Auslandsstudium), sind für Bezieherinnen und Bezieher eines Studienabschluss-Stipendiums nicht vorgesehen.


