Leistungsnachweis an den einzelnen Bildungseinrichtungen
Der Leistungsnachweis ist in verschiedenen Phasen des Studiums in jeweils unterschiedlichem Ausmaß durch positiv absolvierte Prüfungen und Lehrveranstaltungen aus den Pflicht- und Wahlfächern zu erbringen.
Achtung: Prüfungen, die bereits vor Studienbeginn – z.B. während der Schulausbildung – abgelegt worden sind, und für das Studium anerkannt werden, können für den Leistungsnachweis nicht verwendet werden!
Universitäten/Fachhochschulen/Theologische Lehranstalten
Bachelor-/Diplomstudien:
nach dem 2. Semester: 30 ECTS-Punkte oder 14 Semesterstunden
nach dem 6. Semester (des ersten Abschnittes): 90 ECTS-Punkte oder 42 Semesterstunden
Masterstudien:
nach dem 2. Semester: 20 ECTS-Punkte oder 10 Semesterstunden
Doktoratsstudien:
nach dem 2. Semester: 12 ECTS-Punkte oder 6 Semesterstunden
nach dem 6. Semester: 90 ECTS-Punkte oder 42 Semesterstunden
Pädagogische Hochschulen
30 ECTS-Punkte aus den beiden vorangegangenen Semestern
Medizinisch-Technische Akademien/Hebammenakademien
Alle Einzelprüfungen, Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,5
Konservatorien
Positive Beurteilung aus allen Hauptfächern im letzten Semester, und
nach dem 2. und danach nach jedem weiteren 4. Semester: 5 Stunden pro Semester aus den Ergänzungsfächern
Privatuniversitäten
30 ECTS-Punkte aus den beiden vorangegangenen Semestern


