Systemantrag
Das Systemantragsverfahren ist auf alle Studierende, denen eine Studienbeihilfe/Studienzuschuss für 2 Semester bewilligt wurde, anzuwenden. Die neuerliche Antragstellung (Systemantrag) erfolgt jährlich automatisch durch die Stipendienstelle. Dabei werden die Anspruchsvoraussetzungen für einen Weiterbezug soweit als möglich durch die Stipendienstelle für das jeweilige Studienjahr neu überprüft. Dafür sind Datenabfragen erforderlich, die mit 1. September bzw. 1. März gestartet werden und einige Tage in Anspruch nehmen.
Sollten Unterlagen fehlen, die nicht automatisch durch die Datenabfrage übermittelt werden können, erhalten Sie darüber eine Aufforderung zur Nachreichung. Sobald alle erforderlichen Daten übermittelt wurden und etwaige angeforderte Unterlagen eingelangt sind, wird der neue Studienbeihilfenbescheid erstellt.
Bis dahin erhalten Sie vorübergehend keine Studienbeihilfe ausbezahlt. Die Auszahlung kann erst erfolgen, wenn laut Bescheid wieder eine Zuerkennung/Bewilligung vorliegt.
Wichtig:
- Eine Antragserledigung ist nur möglich nachdem Sie inskribiert haben.
- Wenn der Anspruch auf Studienbeihilfe (vorübergehend) erlischt, muss ein neuer Antrag gestellt werden.
- Bei Wechsel des Studiums sowie der Bildungseinrichtung muss jedenfalls ein neuer Antrag gestellt werden!
- Maßgebliche Änderungen (z.B. neue Kontonummer, neue Adresse, neue E-Mail-Adresse) müssen umgehend schriftlich der Stipendienstelle gemeldet werden.
- Ist der Systemantrag bereits erledigt worden, kann eine Anpassung der Studienbeihilfe an die aktuelle familiäre oder finanzielle Situation mittels eines sogenannten „Abänderungsantrages“ (Formular: SB 1) geltend gemacht werden.
- Melden Sie eine zu erwartende Änderung Ihrer Einkommenssituation längstens bis Ende August bzw. Ende Februar. (Formular: SB6)
- Im Falle einer Eheschließung senden Sie uns bitte eine Kopie der Heiratsurkunde.


