Welche Fristen sind zu beachten?
Wenn Sie diese – insbesondere die Antragsfristen und die Fristen zum Nachweis des Studienerfolges – beachten, können Sie sich viel Ärger und den Bediensteten in den Stipendienstellen viel nicht notwendigen Aufwand ersparen!
Frist bei der Antragstellung
Wintersemester: 20. September – 15. Dezember
Sommersemester: 20. Februar – 15. Mai
Anträge innerhalb dieser Fristen wirken zurück auf den Semesterbeginn.
Damit ein Antrag als rechtzeitig eingebracht gilt, muss er spätestens am letzten Tag der Frist nachweislich zur Post gegeben werden (Datum des Poststempels).
Frist zur Vorlage des Studienerfolges
Innerhalb der Antragsfrist (20. September bis 15. Dezember bzw. 20. Februar bis 15. Mai) des auf den Ablauf des Zuerkennungszeitraumes folgenden Semesters ist ein Nachweis über die erfolgreiche Ablegung wenigstens der Hälfte der zu absolvierenden Prüfungsfächer vorzulegen; ansonsten ist die bezogene Studienbeihilfe zurückzuzahlen.


